Rechtsprechung
VGH Bayern, 09.02.2004 - 25 N 96.2982 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Verkehrsprognose in einem Änderungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BayVBl 2005, 504
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 25 N 96.2982
Steht eine Bauleitplanung zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in Beziehung, so ist sie generell zulässig (vgl. BVerwGE 34, 301/305; 45, 309/312). - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 25 N 96.2982
Steht eine Bauleitplanung zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in Beziehung, so ist sie generell zulässig (vgl. BVerwGE 34, 301/305; 45, 309/312). - BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82
Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 25 N 96.2982
Insoweit unterliegt sie einer gerichtlichen Kontrolle (BVerwG 72, 282). - BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 3.88
Abfallbeseitigungsplan - Fortschreibung - Lagerung von Autowracks - …
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 25 N 96.2982
Diese wäre nach der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1988 (BVerwGE 81, 139 ) in der Tat verfahrensfehlerhaft, da bereits eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat. - VGH Bayern, 12.04.2002 - 20 A 01.40016
Auszug aus VGH Bayern, 09.02.2004 - 25 N 96.2982
Nach der amtlichen Begründung zu § 3 der 16. BImSchV , der im Zusammenhang mit der Anlage 1 die Art und Weise der Berechnung des Beurteilungspegels vorgibt, ist im Regelfall von einem Prognosezeitraum von 10 bis 20 Jahren auszugehen (BR-Drs. 661/89, S. 37; vgl. auch BayVGH vom 12.4.2002 DVBl 2002, 1140).
- OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 10 ME 277/08
Inhalt und Umsetzung eines Bürgerentscheids
Dazu ist es zwar nicht erforderlich, dass die Fragestellung so konkret ist, dass es zur Umsetzung des Bürgerentscheids nur noch des Vollzugs durch den Bürgermeister bedarf; durch einen Bürgerentscheid können auch Grundsatzentscheidungen getroffen werden, die noch durch Detailentscheidungen im Kompetenzbereich des Gemeinderates ausgefüllt werden müssen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 8.4.2005 - 4 ZB 04.1264 - BayVBl 2005, 504 = NVwZ-RR 2006, 209). - VGH Bayern, 08.05.2006 - 4 BV 05.756
Bürgerbegehren gegen Geheimhaltung von Aufsichtsratssitzungen einer kommunalen …
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats setzt die Zulassung eines Bürgerbegehrens eine ausreichend bestimmte Fragestellung voraus; jedoch ist nicht erforderlich, dass die Fragestellung so konkret ist, dass es zur Umsetzung des Bürgerentscheids nur noch des Vollzugs durch den Bürgermeister bedarf; vielmehr können durchaus auch Grundsatzentscheidungen getroffen werden, die noch durch Detailentscheidungen im Kompetenzbereich des Gemeinderats ausgefüllt werden müssen (BayVGH vom 8.4.2005 BayVBl 2005, 504/505 m.w.N.). - VG Würzburg, 15.11.2017 - W 5 E 17.1178
Vorläufige Untersagung einer Straßenbaumaßnahme im Widerspruch zum Bebauungsplan
Auf die von zahlreichen Anwohnern der W. H. Straße - u.a. auch die beiden Antragsteller im hiesigen Verfahren - erhobene Normenkontrolle erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 9. Februar 2004 (25 N 96.2982) die am 6. August 1996 in Kraft getretene 2. Änderung des Bebauungsplans "Westlich der K. A. Straße" für nichtig, weil die Antragsgegnerin gegen das Gebot des § 1 Abs. 6 BauBG 1987 verstoßen hat, die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.Bauleitpläne sind somit erforderlich, wenn sie nach der planerischen Konzeption der Gemeinde als erforderlich angesehen werden können (vgl. BayVGH, U.v. 9.2.2004 - 25 N 96.2982 - juris, unter Bezugnahme auf Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, § 1 Rn. 26 m.w.N.).
Denn das Normenkontrollgericht hat in seinem Urteil vom 9. Februar 2004 (25 N 96.2982) gerade bestätigt, dass die Bebauungsplanänderung, die vorsieht, die bisher in nördlicher Richtung in einem Wendehammer als Stich Straße endende W. H. Straße an die nördlich des Wendehammers verlaufende W. Straße (B 19 alt) anzuschließen, gerade "nicht gegen den Erforderlichkeitsgrundsatz des § 1 Abs. 3 BauGB" (vgl. S. 10 f. des amtlichen Umdruckes) verstößt.
- VGH Bayern, 17.05.2017 - 4 B 16.1856
Anforderungen an Begründung des Bürgerbegehrens
a) Ein Bürgerbegehren kann nur zugelassen werden, wenn die mit ihm unterbreitete Fragestellung ausreichend bestimmt ist (BayVGH, B.v. 8.4.2005 - 4 ZB 04.1264 - BayVBl 2005, 504 m.w.N.). - VGH Bayern, 07.11.2011 - 15 N 11.343
Bebauungsplan "Königsplatz und Augsburg Boulevard" ist unwirksam
Erforderliches Maß der planungsrechtlichen und finanziellen Absicherung einer im Rahmen der Planung vorausgesetzten, aber noch nicht bestehenden Straße (Abgrenzung zu Az. 25 N 96.2982 und Az. 14 N 02.926).Soweit eine dahingehende Anforderung in Urteilen des 25. und 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs zum Ausdruck kommt (vom 9.2.2004 Az. 25 N 96.2982 S. 15; vom 5.10.2004 Az. 14 N 02.926 S. 25), beruht das auf Sachverhalten, die sich wesentlich von der vorliegenden Fallgestaltung unterscheiden.
- VGH Bayern, 13.03.2019 - 4 B 18.1851
Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" ist unzulässig
Die Fragestellung muss aber in jedem Fall so bestimmt sein, dass die Bürger zumindest in wesentlichen Grundzügen erkennen können, wofür oder wogegen sie ihre Stimme abgeben und wie weit die gesetzliche Bindungswirkung des Bürgerentscheids (Art. 18a Abs. 13 GO) im Fall eines Erfolgs reicht (BayVGH, B.v. 8.4.2005 - 4 ZB 04.1246 BayVBl 2005, 504 m.w.N.; vgl. auch für Volksentscheide VerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 - VerfGH 53, 81/105 f. = BayVBl 2000, 460/464). - VGH Bayern, 08.11.2011 - 15 N 11.781
Umbau Königsplatz in Augsburg
Erforderliches Maß der planungsrechtlichen und finanziellen Absicherung einer im Rahmen der Planung vorausgesetzten, aber noch nicht bestehenden Straße (Abgrenzung zu Az. 25 N 96.2982 und Az. 14 N 02.926).Soweit eine dahingehende Anforderung in Urteilen des 25. und 14. Senats des Verwaltungsgerichtshofs zum Ausdruck kommt (vom 9.2.2004 Az. 25 N 96.2982 S. 15; vom 5.10.2004 Az. 14 N 02.926 S. 25), beruht das auf Sachverhalten, die sich wesentlich von der vorliegenden Fallgestaltung unterscheiden.
- OVG Schleswig-Holstein, 11.10.2006 - 1 KN 1/05 Die Antragsgegnerin hat ihre Planungsentscheidung auf die Verkehrstechnische Untersuchung des Ing.-Büros ... vom 15.11.2004 gestützt, das hinsichtlich seines Prognosehorizonts bis zum Jahr 2020 methodisch sachgerecht erstellt ist (…vgl. VGH München, Urt. v. 12.04.2002, 20 A 01.40016, DVBl. 2002, 1140/1141 und Urt. v. 09.02.2004, 25 N 96.2982, BayVBl. 2005, 504).
- VGH Bayern, 05.10.2004 - 14 N 02.926
Bauleitplanung: Abwägungsfehler bei Belangen des Lärmschutzes
Dabei verkennt sie aber, dass der Bau der B... Straße weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan noch derzeit planungsrechtlich oder finanziell abgesichert ist (zu diesem Ansatz vgl. BayVGH vom 9.2.2004 Az. 25 N 96.2982 S. 5). - VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 CE 21.2992
Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens
Die Fragestellung muss aber in jedem Fall so bestimmt sein, dass die Bürger zumindest in wesentlichen Grundzügen erkennen können, wofür oder wogegen sie ihre Stimme abgeben und wie weit die gesetzliche Bindungswirkung des Bürgerentscheids (Art. 18a Abs. 13 GO) im Fall eines Erfolgs reicht (BayVGH, B.v. 8.4.2005 - 4 ZB 04.1246 - BayVBl 2005, 504 m.w.N.; vgl. auch für Volksentscheide VerfGH, E.v. 13.4.2000 - Vf. 4-IX-00 - VerfGH 53, 81/105 f. = BayVBl 2000, 460/464). - OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2010 - 1 LA 24/10
Rechtliche Anforderungen an eine Verkehrsprognose im Rahmen des …
- VGH Bayern, 16.12.2021 - 4 CE 21.2839
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags gem. § 123 VwGO zur …
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 14.346
Straßenausbau, Bürgerbegehren, Anlieger, Gemeinde, Gemeinderat, Bürgerentscheid
- VG Bayreuth, 27.09.2016 - B 5 K 15.982
Unzulässiges Bürgerbegehren zu Verkehrslandeplatz (Verbot der Koppelung sachlich …